Mit den zu investierenden Vermögen kann und soll ein Unterschied gemacht werden. Daher liegt der Fokus der Beratung auf der Empfehlung nachhaltiger, ethischer Geldanlagen.
Nachhaltiges Investieren orientiert sich an unterschiedlichen Kriterienkatalogen orientieren, so z.B. nach ESG (Environmental, Social, Governance) oder SRI (Socially Responsible Investment) Richtlinien. Auch reichen die Möglichkeiten vom reinen Ausschließen bestimmter Anlagen bis hin zu dem Wunsch gezielt in einzelne Bereiche investieren zu wollen (impact investing).
Im Folgenden ist eine Übersicht drei unterschiedlicher nachhaltiger Investmentmöglichkeiten dargestellt:
Nachhaltige
Investmentansätze
Systematischer Ausschluss bestimmter Investments, wenn diese gegen spezifische Kriterien verstoßen z.B. Streubombenproduzenten, Glücksspiel,...
Explizite Berücksichtigung von ESG-Kriterien in die Analyse, darauf aufbauend Auswahl der besten Unternehmen innerhalb der Assetklasse.
Investitionen mit dem Ziel, Einfluss auf soziale und ökologische Belange zu nehmen und auch monetären Erfolg zu generieren.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt Jaeger Financial Consulting zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Anlagen und Risiken spezialisiert haben.
Auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken wird eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen und angestrebt.
Ein weiterer Vorteil der unabhängigen, nachhaltigen Anlageberatung(1) ist, dass die Vergütung für die Beratung zu den Anlagen nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ETFs und Fonds beeinflusst wird. Für die Erstellung des Portfoliovorschlags werden die verschiedenen Ansätze nachhaltiger Investments für jede Mandantin und jeden Mandanten individuell berücksichtigt und darauf aufbauend das Anlagekonzept angefertigt.
(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).