Am Anfang steht das gegenseitige Kennenlernen und das Klären der Erwartung an die Beratung. Die Vergütung hierzu erfolgt durch ein Honorar.
Auch in der Phase "Beratung & Empfehlung" und bei der "Kooperation & Strategie" erfolgt eine Vergütung mittels eines vor der Beratung vereinbarten Honorars. Dies gilt für die Anlageberatung1 und auch für die Immobilienfinanzierung.
Die Beratung und das Ausarbeiten der Empfehlungen sind individuell auf Mandanten und Mandantinnen ausgerichtet. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Beratungs- und Dienstleistungen und das damit verbundene Honorar.
Die Beratung und das Ausarbeiten der Empfehlungen für die Immobilien-Finanzierung sind sehr vielfältig. Eine Übersicht über die unabhängige und individuelle Beratung und das damit verbundene Honorar gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).