Finanzberatung ist Vertrauenssache. Oft entscheidet das persönliche Gefühl, ob der Berater „der Richtige“ ist. Beim ersten Kennenlernen werden wir schnell merken, ob wir im Rahmen der Beratungsziele zueinander passen. Meine Mandanten genießen eine unabhängige, transparente und individuelle Beratung mit den Schwerpunkten beim Vermögensmanagement, Vermögensaufbau und bei der Immobilienfinanzierung.
Um Sie professionell beraten zu können, fokussiere ich meine Beratungen auf folgende Schwerpunkte:
Sei es die einmalige Anlage eines Geldbetrages oder die strategische Verwaltung des Gesamtvermögens – basierend auf Ihrer persönlichen finanziellen Situation und dem spezifischen Risikoprofil erstelle ich individuelle Vorschläge zu nachhaltigen, ethische Anlagen, die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind.
Als Honorar-Finanzanlagenberater kann ich dabei unabhängig von externen Produktgebern die für Sie optimalen Finanz- und Vermögensanlagen empfehlen.
Ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge ist das langfristige regelmäßige Sparen.
Ob als Altersvorsorge, als privater Sparplan oder durch einen betrieblichen Bonus, mittels Sparplänen in Wertpapieren legen Sie kontinuierlich Geld für später an. Gemeinsam identifizieren wir Ihre aktuelle Vermögenssituation, definieren Ihre Ziele und entwickeln die für Sie passende Strategie zur Ausgestaltung Ihres Vermögensaufbaus. Da ich keine Provisionen nehme kommt von den von Ihren eingezahlten Beträgen mehr Geld in Ihren Anlagen im Sparmodell an.
Eine Wohnung zur Eigennutzung, ein Haus mit Garten oder ein Objekt als Kapitalanlage - im Rahmen der Finanzierung begleite ich, als Honorar Immobiliardarlehensberater1, Sie von der Idee bis zur Auswahl einer für Sie geeigneten Finanzierung.
Abhängig von der gewünschten Laufzeit, Ihren momentanen Ressourcen und der Art der Anlage evaluieren wir gemeinsam die Machbarkeit des Vorhabens und entwickeln gemeinsam Ihre Finanzierung.
(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).