Ihre Finanzierungsberatung erfolgt durch eine strukturierte Vorgehensweise und mittels eines gesamtheitlichen Beratungsansatzes. Als Honorar-Immobiliardarlehensberater berate ich Mandantinnen und Mandanten individuell in Ihren Finanzierungen und frei von Vorgaben.
Es fließen keine Zuwendungen, Provisionen oder Incentives, so dass für Mandanten besten Finanzierungsangebote -unabhängig vom Anbieter- ausgewählt werden können. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich auf Basis eines vor der Beratung vereinbarten Honorars.
Ihre Beratung erfolgt frei von hierarchischen Vorgaben, zentralen Hausmeinungen und ohne Einflussnahme Dritter. Als freies, nicht gebundenes Beratungsunternehmen werden für Mandanten Finanzierungen aus der gesamten Angebotsvielfalt unterschiedlichster Produktgeber berücksichtigt.
Das bedeutet für Sie, dass Immobilienfinanzierungen aus einer möglichst breiten Auswahl an Anbietern unabhängig ausgewählt werden können.
Im Finanzierungsprozess werden Ihnen keine Provisionen, Vermittlungsgebühren etc. berechnet. Alle Zuwendungen oder Incentives werden Mandanten gutgeschrieben.
Als Honorarberater berate ich Sie provisionsfrei und erhalte keine Zuwendungen oder Incentives. Die Vergütung erfolgt, wie z.B. bei einem Anwalt, für die
qualifizierte Beratung nach einem vorher vereinbarten Honorar. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Immobilienfinanzierung provisionsfrei erfolgt. Sie haben eine transparente Übersicht des gesamten
Auswahlprozesses Ihrer Immobilienfinanzierung.
Jeder Mandant ist einzigartig. Unterschiedliche Lebensphasen und individuelle Planungen wollen berücksichtigt werden. Es gibt keine Standardlösungen.
In der Beratung kommt es somit auf Ihre spezifischen Ziele und Wünsche an. Die Entwicklung einer persönlichen Immobilienfinanzierung steht hier im Vordergrund.
Mandaten erleben eine persönliche, unabhängige Finanzierungsberatung und das Wissen, dass eine Immobilienfinanzierungsauswahl frei von Provisionen oder Vermittlungsgebühren erfolgt.
Sie haben Interesse an einer unabhängigen, honorarbasierten Immobilienfinanzierung?
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Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen oder die Bitte um einen Rückruf zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).